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Reparaturen

Sollte eines Ihrer Geräte einen Defekt vorweisen, oder einen Schaden erleiden, so bieten wir Ihnen eine fachmännische Begutachtung des Geräts und des vorliegenden Defekts sowie des aktuellen Wertes des Geräts. Wir garantieren Ihnen eine gründliche Begutachtung, sowie eine objektive Empfehlen darüber, ob eine Reparatur beim aktuellen Wert des Geräts noch wirtschaftlich ist.

Wir empfehlen Ihnen wirklich nur dann eine Reparatur, wenn dies in einem vertretbaren Verhältnis zum Wert des Geräts steht und raten Ihnen wirklich nur dann zu einem Neukauf, wenn sich eine Reparatur absolut nicht mehr auszahlt, da die Reparaturkosten den Wert des Geräts übersteigen würden.

Fernseher Reparatur

Wir führen eine fachmännische Reparatur folgender Geräte durch:

  • Röhrenfernseher
  • LCD Fernseher
  • LED Fernseher
  • QLED Fernseher
  • OLED Fernseher

Hifi Anlagen Reparatur

Wir führen eine fachmännische Reparatur folgender Geräte durch:

  • Kompaktanlagen
  • Micro Anlagen
  • Heimkinoanlagen
  • Heimkino Lautsprecher
  • CD/DVD/Blue-ray Player
  • Röhrenradios
  • Plattenspieler

Haushaltsgeräte Reparatur

Wir führen eine fachmännische Reparatur folgender Geräte durch:

  • Kapselmaschinen
  • Staubsauger
  • Mikrowellen

Sat-Anlagen Reparatur

Bei laufenden Empfangsstörungen oder einem durch Unwetter verursachten Schaden wird eine Begutachtung der Anlage durch einen Fachmann empfohlen. Wir sehen uns den vorliegenden Defekt bzw. Schaden der Sat Anlage gerne vor Ort an führen die Reparatur umgehend durch .Falls der Schaden umfangreicher ist erstellen wir für Sie nach der Begutachtung einen individuellen Kostenvoranschlag für die Sat Reparatur.

Der Nachfolger des  Reparaturbonus die

Geräte-Retter-Prämie ist seit dem 12.01.2026 verfügbar.

 

Weitere Infos finden sie auf der Homepage der Geräte-Retter-Prämie

Geräte-Retter-Prämie Bon erst kurz vor der Abholung beantragen da die Bons  ab Einlösung nur 4 Wochen laufzeit haben.

Wir sind seit 12. Jannuar 2026 Teilnehmender Betrieb bei der Geräte-Retter-Prämie des Bundesministerium für Klimaschutz und Umwelt.
Gefördert werden Reparaturen mit 50% (maximal 130 €) sowie Kostenvoranschläge mit 50% (maximal 30 €).
Pro Reparatur/Kostenvoranschlag kann nur 1 Bon eingelöst werden.

Es werden Reparatur Bons erst bei Abholung angenommen und es ist der volle Betrag zu bezahlen.
Im Anschluss lösen wir die Geräte-Retter-Prämie ein und sie erhalten den Geförderten Betrag vom Bundesministerium (vertreten durch die KPC) nach erfolgreicher Prüfung auf ihr Konto überwiesen.

 

Hier geht es zur Homepage der Geräte-Retter-Prämie