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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen im Handel
I. Geltung Die
Lieferungen. Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser AVLH, und zwar unabhängig von
der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer
privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser
AVLH zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AVLH abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. es sei denn, wir
hätten schriftlich und ausdrücklich Ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten Insofern nicht
als Zustimmung zu von unseren AVLH abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch
für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien. II. Vertragsabschluss a) Unsere
Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AVLH
oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende
mündliche Zusagen. Nebenabreden und dergleichen. Insbesondere
solche, die von Verkaufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind
für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten
Prospekte. Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. III. Preis Alle
von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich
vermerkt ist. exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die
Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen In der Branche oder
Innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für
die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten, wie jene für Materialien. Energie, Transporte.
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt
die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen a) Mangels
gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen
Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab
Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere
Vereinbarung Ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle
des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige
Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten
erst mit dem Zeltpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto
als geleistet. V. Vertragsrücktritt a) Neben
den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei
Annahmeverzug (Pkt VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie
Insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das
Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines
Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder
den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. VI. Mahn- und Inkassospesen Im
Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden
Mahnspesen in Höhe von pauschal € 9.00 zuzüglich Porto
pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses Im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von
€ 3.70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und
Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei
maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung
des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergibt. VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug a) Unsere
Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage
oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden
für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten
Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch
die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und
Fuhrlöhne der gewählten Transportart In Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeltaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. VIII. Gefahrenübergang Unbeschadet
der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit
der Übergabe an den Transporteur - auch bei Lieferung frei
Bestimmungsort - auf den Käufer über. IX. Lieferfrist a) Zur
Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich
sind. nachgekommen ist, Insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten. Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt
hat. X. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. XI. Geringfügige Leistungsänderungen Geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies
gilt Insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B.
bei Maßen. Farben, Holz- und Furnierbild. Maserung und Struktur
etc.). XII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht a) Gewährleistungsansprüche
des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels
nach unserer Wahl entweder durch Austausch. Reparatur Innerhalb
angemessener Frist oder Preisminderung Schadenersatzansprüche des
Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend
gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der
Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. XIII. Schadenersatz a) Sämtliche
Schadenersatzansprüche gegen uns sind In Fallen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen Das Vorliegen von leichter bzw.
grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. XIV. Produkthaftung Regressforderungen
Im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler In unserer
Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet
worden Ist. XV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung a) Alle
Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. XVI. Forderungsabtretungen a) Bei
Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis
zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab.
Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber In Verzug, so
sind die bei Ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat
der Kunde diese nur In unserem Namen inne. Allfällige
Ansprüche gegen einen Versicherer sind In den Grenzen des §
15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. XVII. Zurückbehaltung Der
Kunde Ist bei gerechtfertigter Reklamation außer In den
Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des
gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt. XVlll. Terminsverlust a) Soweit
der Kunde seine Zahlungsverpflichtung In Teilbetragen abzustatten hat,
gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur
einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne
weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand Es
gilt Österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache Ist deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkelten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich
zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig. XX. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht a) Der
Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die Im Kaufvertrag mit
enthaltenen personenbezogenen Daten In Erfüllung dieses Vertrages
von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. XXI. Salvatorische Klausel Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. |